janolaw bietet mit Analysetool

erste Hilfe im Datenschutzrecht

Ermitteln Sie Ihren datenschutzrechtlichen Bedarf mit janolaw

Informationen zum Datenschutz gibt es an vielen Stellen im Netz. Experten verwirren Nutzer mit den angebotenen umfangreichen Informationen aber oft mehr, als dass sie wirklich helfen. Auch die staatlichen Datenschutzbeauftragten bieten für Ratsuchende selten praktische Hilfe. Den meisten Betriebsinhabern ist nicht geholfen, wenn sie ausufernde Diskussionen von Fachjuristen nachlesen können, sie brauchen ganz konkreten Rat, um den Anforderungen des Datenschutzrechts in ihrer konkreten Situation gerecht zu werden.

janolaw bietet mit seinem eigens entwickelten Analysetool, das auf der bewährten janolaw-Technik beruht, eine Anlaufstelle für die erste Hilfe im Datenschutzrecht. Abgefragt werden die für den Bedarf entscheidenden Parameter. Gerade für neu benannte Datenschutzbeauftragte ist es wichtig, einen Überblick über ihre Pflichten zu bekommen, damit sie ihrer Aufgabe gerecht werden können. So profitieren Sie ganz einfach von unserem Expertenwissen in Sachen Datenschutz. 

Datenschutz-Bedarfsanalyse (DSGVO) für Ihr Unternehmen starten

 

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Für Einsteiger

Paket Datenschutz Update


Generieren Sie schnell und einfach Ihre individuelle Datenschutzerklärung. Bei Gesetzesänderungen erhalten Sie per Info E-Mails. Aktualisierungen der Texte
per copy & paste + Abmahnkostenschutz
runden das Paket ab.
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Für Fortgeschrittene

Paket Datenschutz Hosting


Neben der Datenschutzerklärung können Sie auch Ihr Impressum in kurzer Zeit erstellen und via Schnittstelle in Ihre Webseite einbauen. Automatische Aktualisierungen, Abmahnkostenschutz und unser interaktives janoProtect Logo sind fester Bestandteil. Optional mit übersetzten Dokumenten.
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Für Profis

Paket Datenschutz Hosting+


Das Paket enthält zusätzlich Mustervorlagen für die betriebliche Praxis (u.a. Verfahrens-verzeichnis). Fragen zum Thema Datenschutz können Sie mit vier Anrufen pro Jahr mit unserer Partnerkanzlei besprechen.
Wichtig: Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) EU-weit anzuwenden!