Verwendung des janoProtect Logos

nur bei berechtigter Webseite

Webseitenbesucher müssen wachsam sein

Die Verwendung des janoProtect-Logos ist auf Webseitenbetreiber beschränkt, die unseren Rechtstext Hosting Service gebucht haben. Sie können als Webseitenbesucher ganz leicht feststellen, ob eine Webseite berechtigt ist, das janoProtect-Logo zu führen. Das ist nur der Fall, wenn

Sie durch Anklicken des janoProtects-Logos auf die individuelle Logoseite der Webseite gelangen. Auf dieser Seite finden Sie eine Statusanzeige zur Gültigkeit des janoProtect-Logos.

Wir gehen sofort gegen Webseitenbetreiber vor, die das janoProtect-Logo nicht nutzen dürfen. Allerdings sind wir aus technischen Gründen nicht in der Lage das Logo bzw. eine Kopie davon bei Missbrauch sofort von der fremden Webseite zu entfernen. Die Durchsetzung unsere Unterlassungsansprüche nimmt Zeit in Anspruch, insbesondere wenn sich der Betreibersitz im Ausland befindet.

Sollte Ihnen eine Webseite auffallen, die die oben beschriebene Voraussetzung nicht erfüllt und nur eine Kopie unseres janoProtect-Logos auf der Webseite führt, bitten wir Sie uns dies per E-Mail an info@janolaw.de zu melden. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Meldung auch die URL der Webseite mit.