Die häufigsten Fragen rund um eine Internetpräsenz ob Online-Shop oder Homepage im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht haben wir hier für Sie zusammengestellt. Darüber hinaus finden Sie weitere Infos rund um die Notwendigkeit von AGB in einem Online-Shop bzw. die Pflicht auf die OS-Plattform zu verlinken.
Das Datenschutzrecht verlangt, dass der Webseitenbetreiber seine Besucher zu Beginn des Besuchs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unterrichtet. Unter personenbezogene Daten fallen Name, Anschrift und nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch die IP –Adresse. Auf Verlangen des Besuchers müssen Betreiber Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten erteilen.
Eine Datenschutzerklärung wird auch benötigt, wenn personenbezogene Daten mit Hilfe von Cookies und Analyse Tools (z. B. Google Analytics oder Piwik) verarbeitet werden. Sollten durch diese Tools die IP-Adressen der Webseitenbesucher erfasst werden, muss darüber in einer Datenschutzerklärung Auskunft erteilt und den Besuchern zusätzlich eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt werden.
Bei der Verwendung von Social Plugins von Facebook reicht ein bloßer Hinweis in der Datenschutzerklärung nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf nicht aus. Der Nutzer muss ausdrücklich und unübersehbar über den Zweck der Erhebung und der Verwendung seiner Daten aufgeklärt werden. Weiterhin muss der Nutzer dem Zugriff auf seine IP-Adresse vorab zustimmen. Als Alternative zu den Social Plugins bietet sich eine reine Verlinkung auf Facebook an.
Ein Impressum wird immer benötigt, wenn die Webseite einen wirtschaftliche Hintergrund hat, z. B. bei Unternehmen (z.B. GmbH. AG) oder Freiberuflern (z. B. Ärzte, Architekten).
Bei einer privaten Homepage wird ein Impressum benötigt, wenn z. B. Werbebanner, Affiliate-Links etc. auf der Seite eingesetzt werden. Durch diese Maßnahmen verliert die Homepage ihren rein privaten Charakter. Wer einen Blog betreibt, kann ebenfalls zur Angabe eines Impressums verpflichtet sein, wenn die Beiträge journalistisch-redaktionell gestaltet sind.
Tipp: In Zweifelsfällen empfiehlt sich die Angabe eines Impressums.
Die Datenschutzerklärung muss auf jeder Seite Ihres Internetauftritts nach maximal zwei Mausklicks leicht auffindbar sein und darf nicht in AGB, Impressum oder anderen Texten/Menüpunkten versteckt werden. Empfehlenswert ist ein Link mit der Bezeichnung „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“ in der Kopf-, Fuß- oder Seitenleiste der Webseite. Üblich ist eine Platzierung in der Nähe zum Link auf das Impressum.
Tipp: Werfen Sie einfach einen Blick auf unsere Fußleiste.
Das Gesetz verlangt nicht, dass ein Webseitenbesucher die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigen muss.
ABER: Sobald Kundendaten für Werbung (z. B. die E-Mail Adresse für die Newsletteranmeldung), Service (z. B. Weitergabe der Telefonnummer an Versanddienstleister, um den Kunden über den Paketversandstatus zu informieren) etc. gespeichert werden sollen, muss der Besucher sein Einverständnis genau für diese Werbeform aktiv per Häkchensetzen erklären. Eine vorausgefüllte Checkbox ist unzulässig.
Eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite wird immer wichtiger. Bereits jetzt mahnen Verbände fehlerhafte Datenschutzerklärungen ab. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 2016 sechs Unternehmen abgemahnt, den „Gefällt mir“- Button von Facebook datenschutzkonform umzustellen. Das Landgericht Düsseldorf hat diese Abmahnungen bestätigt und den Einsatz von Facebook Plugins untersagt.
Die Wettbewerbszentrale mahnt Datenschutzerklärungen ab, die über Google Analytics ohne Opt-Out Funktion informieren. Künftig ist also mit einem Anstieg der Abmahnzahlen und Abmahnkosten im sensiblen Datenschutzbereich zu rechnen.
Um sich vor Abmahnungen zu schützen, sollten Sie sich nicht auf kostenlose Mustertexte aus dem Netz verlassen. Diese sind häufig veraltet. Eine Datenschutzerklärung vom Rechtsanwalt ist teuer und veraltet, wenn Sie nicht regelmäßig kontrolliert wird. Als preiswerte Lösung bieten sich daher individualisierte Rechtstexte mit Update-Service im Abonnement an. Darum sollten Sie sich für janoProtect entscheiden – inkl. Abmahnkostenschutz und Haftung.
Nur wenn Sie über Ihre Website an Verbraucher verkaufen, müssen Sie auf Ihrer Website einen aktiven Link auf die OS-Plattform (http://ec.europa.eu/consumer/odr/) setzen und Ihre E-Mail Adresse angeben.
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) werden für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen benötigt. Für eine reine Firmenpräsentationswebseite benötigen Sie keine AGB. Für den Verkauf von Waren über einen Shop oder einen Marktplatz (z. B. eBay, Amazon) bieten wir Dokumente-Pakete (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Impressum) mit Update-Service und Abmahnkostenschutz an.
Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht für einige Unternehmer bestimmte Informationspflichten (keine Teilnahmepflichten) vor.
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