Die Antwort auf die Fragen wann bzw. was Datenpannen sind, findet man in der DSGVO, sie enthält in Art. 34 auch die Benachrichtigungspflicht: Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.