Die Datenschutzerklärung muss Betroffene über ihre Rechte informieren


(Sulzbach / Ts, 28.02.2018)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht seit dem 25. Mai 2018 erweiterte Auskunftspflichten vor.

Die Datenschutz-Pakete von janolaw enthalten  neben der Datenschutzerklärung für Ihre Firmenwebseite auch weitere Datenverarbeitungs-dokumente wie z. B. das Verfahrensverzeichnis.

 

Wer fällt unter den Begriff „betroffene Person“?

Die DSGVO verwendet den Begriff „betroffene Person“ und meint damit natürliche Personen wie z. B. Webseitenbesucher, Online-Käufer etc., von denen personenbezogene Daten erhoben werden. Klassische personenbezogene Daten sind z. B. Namen, Anschrift, Konto-verbindungen, die im Rahmen eines Bestellprozesses online eingegeben (= erhoben) werden.

 

Welche Rechte haben Betroffene?

Betroffene können u. a. Informationen darüber verlangen, für welche Zwecke die Daten verarbeitet werden, wer sie erhält und wie lange sie gespeichert werden. Im Rahmen der  Datenschutzerklärung muss darüber hinaus konkret über folgende Rechte informiert werden:

  • das Recht auf Berichtigung,
  • das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • das Recht auf den Widerruf einer Einwilligung
  • das Recht zur Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden
  • das Recht, ein Profiling nur in engen Grenzen dulden zu müssen
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit
  • das Widerspruchsrecht

 

Form

Die Datenschutzerklärung muss Betroffene über ihre Rechte informieren. D.h. diese Informationen und Auskünfte müssen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt schriftlich oder in anderer Form, ggf. auch elektronisch (also per E-Mail).

 

Was droht bei Verstößen gegen die DSGVO?

Art. 82 DSGVO bestimmt, dass jeder an einer Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligte Verantwortliche für den Schaden haftet, der durch einen Verstoß gegen die DSGVO verursacht wurde. Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.

 

Wie bekomme ich meine Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung erstellen Sie online in wenigen Minuten mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Via Schnittstelle zu den gängisten Content Management Systemem (CMS), wie z. B. WordPressJoomla oder TYPO3, bauen Sie die Datenschutzerklärung in Ihre Webseite ein und janolaw aktualisiert es automatisch bei Rechtsänderungen.

 

Datenschutz Pakete im Vergleich

 

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