Datenschutzrecht auf Vergessenwerden


(Sulzbach / Ts, 27.03.2018)
 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt ab dem 25. Mai 2018 ein Recht auf Löschung.

Die Datenschutz-Pakete von janolaw enthalten  neben der Datenschutzerklärung für Ihre Firmenwebseite auch weitere Datenverarbeitungs-Dokumente wie z. B. das Verfahrensverzeichnis.

 

Recht auf Löschung   

Die DSGVO gibt natürlichen Personen (die DSGVO spricht von „betroffenen Personen“) das Recht, von dem verantwortlichen Datenverarbeiter (die DSGVO spricht von dem „Verantwortlichen“) zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist zur Löschung verpflichtet, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • der Verarbeitungszweck wurde erreicht
  • die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung in die Verarbeitung
  • die betroffene Person legt einen berechtigten Widerspruch ein
  • die Daten wurden von Anfang an unrechtmäßig verarbeitet

Dem Betroffenen steht dann ein Datenschutzrecht auf Vergessenwerden zu. 


Kein Recht auf Löschung

Ein Löschungsanspruch besteht nach der DSGVO nicht, soweit die Datenverarbeitung erforderlich ist

  • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen
  • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, Forschungszwecke oder statistische Zwecke
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

 

Datenschutzerklärung muss über dieses Recht informieren

Die betroffene Person muss über dieses Recht und auch über die anderen ihr zustehenden Rechte in der Datenschutzerklärung aufgeklärt werden. Die Information muss in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden. 

 

Was droht bei Verstößen gegen die DSGVO?

Art. 82 DSGVO bestimmt, dass jeder an einer Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligte Verantwortliche für den Schaden haftet, der durch einen Verstoß gegen die DSGVO verursacht wurde. Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.

 

Wie bekomme ich meine Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung erstellen Sie online in wenigen Minuten mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Via Schnittstelle zu den gängisten Content Management Systemem (CMS), wie z. B. WordPressJoomla oder TYPO3, bauen Sie die Datenschutzerklärung in Ihre Webseite ein und janolaw aktualisiert es automatisch bei Rechtsänderungen.

Datenschutz Pakete im Vergleich

 

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