Interessenabwägung als riskante Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung


(Sulzbach / Ts, 24.01.2018)

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt ab dem 25. Mai 2018 eine riskante Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ins Spiel – die Interessenabwägung.

Die Datenschutz-Pakete von janolaw enthalten  neben der  Datenschutzerklärung für Ihre Firmenwebseite auch  weitere Datenverarbeitungsdokumente.

Art. 13  DSGVO ist EU-weit die neue Grundlage für den Inhalt von Datenschutzerklärungen.
Die Vorschrift regelt im Detail, welche Informationen eine Datenschutzerklärung künftig vorhalten muss. So müssen  z.B. auch die berechtigten Interessen angegeben werden, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund einer Interessenabwägung beruht.

Was bedeutet Interessenabwägung?
Nach Art. 6 Abs.1 f) DSGVO ist die Verarbeitung nur rechtmäßig,  soweit sie „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.“

Warum ist diese Interessenabwägung riskant?
Weil sie im Streitfall überprüft und für fehlerhaft angesehen werden kann. Folge: Die Datenverarbeitung wäre dann ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Zuverlässigere Rechtsgrundlagen sind daher die bereits vorhandenen gesetzlichen Grundlagen oder die vorab eingeholten Einwilligungen des Webseitenbesuchers.

Wann überwiegen die Interessen des Verantwortlichen?
Wenn ein Webseitenbetreiber im notwendigen Umfang Daten erfasst, um seine Seite vor akut drohenden Hackerangriffen zu schützen, kann man von einem  überwiegenden berechtigten Interesse ausgehen. Reine Gewinnerzielungsabsicht wird hingegen nicht ausreichen.

Was droht bei Verstößen gegen die DSGVO?
Art. 82 DSGVO bestimmt, dass jeder an einer Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligte Verantwortliche für den Schaden haftet, der durch einen Verstoß gegen die DSGVO verursacht wurde. Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.

Wie erstelle ich meine Datenschutzerklärung?
Ihre Datenschutzerklärung erstellen Sie online in wenigen Minuten mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Via Schnittstelle zu den gängisten Content Management Systemem (CMS), wie z.B. WordPressJoomla oder TYPO3, bauen Sie das Dokument in Ihre Webseite ein und janolaw aktualisiert es automatisch bei Rechtsänderungen.


Datenschutz Pakete im Vergleich

 

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