Seit dem 25. Mai 2018 gelten neue Datenschutzregeln in der EU

Sind Sie vorbereitet?


(Sulzbach / Ts, 28.11.2017)

Am 24. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, seit dem 25. Mai 2018 gelten die neue Datenschutzregeln in der EU und müssen angewandt werden.

Das Paket für Datenschutzprofis von janolaw enthält neben der wichtigen Datenschutzerklärung für Ihre Firmenwebseite weitere Datenverarbeitungsdokumente.

Die zweijährige Anpassungszeit für Unternehmen ist fast abgelaufen, der Handlungsdruck steigt.

Die Datenschutzerklärung erstellen Sie online in wenigen Minuten mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Via Schnittstelle zu den gängisten Content Management Systemem (CMS), wie z.B. WordPress, Joomla oder TYPO3, bauen Sie das Dokument in Ihre Webseite ein und janolaw aktualisiert es automatisch bei Rechtsänderungen.

Die DSGVO verpflichtet Unternehmer aber nicht nur dazu, eine transparente und leicht verständliche Datenschutzerklärung auf der Webseite vorzuhalten. Die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt und zwar EU-weit. Daneben sind weiterhin noch einzelstaatliche Regelungen zu beachten, in Deutschland das neue Bundesdatenschutzgesetz. Diese umfangreichen Regelungswerke decken u.a. folgende Materien ab:

  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Meldung von Datenschutzpannen
  • Führen eines internen Verarbeitungsverzeichnisses

Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.

Beispiel Datenschutzbeauftragter: 

Nach dem alten und neuen Bundesdatenschutzgesetz müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie mindestens 10 Mitarbeiter (dazu zählen auch Aushilfen und Teilzeitkräfte) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nach der DSGVO ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter unabhängig von der Personenzahl zu bestellen, sofern Daten verarbeitet werden, die Auskunft geben über

  • rassische und ethnische Herkunft,
  • politische Meinungen,
  • religiöse oder philosophische Überzeugungen,
  • Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • Gesundheit oder Sexualleben.

Gleiches gilt für Markt- und Meinungsforschungsunternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zu Übermittlungszwecken verarbeiten.

Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter des Unternehmens sein (interner Datenschutzbeauftragter), aber auch ein externer Dienstleister (externer Datenschutzbeauftragter). Voraussetzung ist, dass der Datenschutzbeauftragte die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes besitzt.

Mit unserem Paket für Profis stellen wir Ihnen bzw. Ihrem Datenschutzbeauftragten praxisrelevante Datenverarbeitungsdokumente zur Verfügung. Mit unserem Aktualisierungsservice bleiben Sie auch über den 25. Mai 2018 hinaus auf dem Laufenden.

Datenschutz Pakete im Vergleich

 

Zur Pressemitteilung