Drogentest im Arbeitsrecht

Voraussetzungen und Grenzen

Drogentest nach Einwilligung

Es kann Fälle geben, bei denen der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, zu wissen, ob der Arbeitnehmer Drogen konsumiert. Offensichtlich ist das bei Berufskraftfahrern wie Taxi- oder Busfahrern. Die Anforderungen an die Zulässigkeit sind allerdings hoch. Es geht hierbei ja um besonders sensible Gesundheitsdaten

Die Durchführung obliegt einem Arzt, der dem Arbeitgeber auch nur das Ergebnis der Eignungsuntersuchung mitteilen darf, also keinen Auskünfte weiterer Art kommunizieren darf. Der Arbeitnehmer müsste in einen Drogentest einwilligen. Hierfür muss er zunächst wissen, was genau geplant ist. Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen, d.h. es darf kein Zwang ausgeübt werden und sie muss schriftlich vorgenommen werden.

Für Minderjährige gibt es weitere Vorschiften, die beachtet werden müssen.

 

 

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