E-Mail und Internet Nutzung im Betrieb

Vereinbarung schafft klare Verhältnisse

E-Mail und Internet im Betrieb

Die Nutzung von E-Mails und des Internets im Beruf ist für die meisten selbstverständlich. Nicht erst mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann es aber zu Problemen kommen, wenn dem Arbeitnehmer die private E-Mail-/Internet-Nutzung erlaubt ist oder sie vom Arbeitgeber geduldet wird. Problematisch sind dann Fälle, bei denen der Arbeitgeber auf die E-Mails oder den Rechner seines Arbeitnehmers zugreifen will, weil dieser wegen Urlaub oder Krankheit länger abwesend ist oder weil er den Betrieb verlassen hat.

Für den Arbeitgeber empfiehlt es sich klar zu kommunizieren: Ist die private Nutzung erlaubt? Wenn ja, zu welchen Bedingungen und Zeiten? Der Arbeitgeber sollte organisatorische Vorkehrungen treffen, um eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater E-Mail-/Internet-Nutzung zu gewährleisten.

Durch klare Vereinbarungen sollte für Fälle einer längeren Abwesenheit und den Umgang mit dem E-Mail-Konto des ausscheidenden Arbeitnehmers Vorsorge getroffen werden.

 

 

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