Fragen an den Bewerber

Was erlaubt ist und was nicht

Fragen an Bewerber

Welche Fragen dürfen an einen Bewerber gestellt werden? Welche Informationen darf der Arbeitgeber einholen. Hierbei spielt neben dem Datenschutzrecht auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Rolle, denn bestimmte Fragen können eine verbotene Diskriminierung indizieren.

Der Arbeitgeber darf im Prinzip nur das fragen, was für die zu besetzende Stelle relevant ist. Daher ist der Bewerber-Fragebogen an die zu besetzende Stelle anzupassen. Zudem sollte ein Personalfragebogen nach der Einstellung verwendet werden, denn dann sind Informationen zulässig, deren Einholung gegenüber einem Bewerber nicht zulässig sind.

Möchte der Arbeitgeber die Bewerberdaten bei einer Ablehnung speichern, um Sie für den Fall einer späteren Vakanz hervorholen zu können, bedarf es hierfür einer Einwilligung durch den Bewerber. Ansonsten sind die Bewerberdaten innerhalb von drei Monaten zu löschen. Diese Frist ist gerechtfertigt, da der Arbeitgeber mit Ansprüchen aus dem AGG konfrontiert werden kann, für deren Abwehr er die Bewerberunterlagen benötigt.

Wird der Bewerber übernommen, werden die Bewerberdaten Teil der Personalakte, soweit sie für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind.

 

 

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