Kontaktaufnahme zum alten Arbeitgeber

Fragt ein Arbeitgeber den anderen...

Auskunft ehemaliger Arbeitgeber

Nicht jeder Arbeitgeber traut den Arbeitszeugnissen, die ein  Arbeitnehmer ihm im Rahmen einer Bewerbung vorlegt. Meist sind es bestimmte Indizien, die ihn stutzig werden lassen. Schnell besteht da die Versuchung, Kontakt mit dem alten Arbeitgeber aufzunehmen, um - von Arbeitgeber zu Arbeitgeber – die Wahrheit über den Bewerber zu erfahren.

Diese Kontaktaufnahme ist allerdings ohne Einwilligung des Bewerbers nicht zulässig. Auch der alte Arbeitgeber darf nicht ohne weiteres Auskünfte über seinen ehemaligen Arbeitnehmer, die über die Angaben im Zeugnis hinausgehen, an Dritte weitergeben, wenn er hierzu nicht vom Bewerber legitimiert wurde.

 

 

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