Opt-Out Cookies bei Webanalysetools

Google Analytics

Google Analytics rechtmäßig einsetzen

Die Wettbewerbszentrale mahnt die Verwendung des Webanalysetools Google Analytics ab, wenn nicht zugleich ein Link zum Setzen eines Opt-Out Cookies bereitgestellt wird. Damit dieser Link funktioniert und der Webseitenbesucher ein Tracking verhindern kann, muss auch ein Script in den Quelltext der Webseiten eingefügt werden. Webanalysetools wie Google Analytics basieren auf der Erfassung von IP-Adressen zur Erstellung von Nutzerprofilen. Über die Funktionsweise der Webanalysetools muss in der Datenschutzerklärung unterrichtet werden. 

Nutzungsprofile dürfen nicht mit personenbezogenen Daten zusammengeführt werden. Daher müssen Sie Google Analytics mit der Anonymisierungsfunktion verwenden (also der Zusatzfunktion der IP-Adressenanonymisierung). Google stellt diese Tools zur Verfügung, Sie müssen aber vom Webseitenbetreiber bzw. dessen Agentur in den Quelltext der Webseiten eingetragen werden, damit sie funktionieren.

Achtung: Weiterhin müssen Sie vor Einsatz von Google Analytics mit dem Unternehmen Google schriftlich einen Vertrag über Auftragsverarbeitung abschließen.

Hier finden Sie unsere Datenschutz-Pakete

Zurück zur Übersicht