Dynamische IP-Adressen

sind genauso schützenswert wie Name und Anschrift eines Websitebesuchers

IP-Adressen

IP Adressen (z. B. 192.168.178.125) dienen in erster Linie der Funktionsfähigkeit des Internets. Es gibt statische IP-Adressen, die bei der Konfiguration von Rechnern einmal vergeben werden und sich nicht ändern. Und es gibt dynamische IP-Adressen, die immer wieder neu vergeben werden und daher nicht einem bestimmten Gerät zugeordnet werden können.

Warum beschäftigen diese Nummern schon seit 2007 die deutschen Gerichte und zuletzt den Europäischen Gerichtshof?

Es geht um die datenschutzrechtliche bedeutsame Frage, ob es sich bei der IP-Adresse (insbesondere bei der dynamischen IP-Adresse) um ein personenbezogenes Datum handelt.

Sollte also im Zuge eines Websitebesuchs auch die IP-Adresse gespeichert werden, könnte der Websitebetreiber nicht ohne weiteres einen Personen- bzw. Gerätebezug herstellen. Er müsste sich an den Internet Provider wenden, um den Anschlussinhaber zu ermitteln. Mit dieser Information ist im Regelfall auch die Zuordnung eines Websitebesuchs zu einer bestimmten Person (z. B. einem Familienangehörigen des Anschlussinhabers) möglich.

Der EuGH hat entschieden, dass dieser „Umweg“ über einen Internet Provider ausreicht, um auch die dynamische IP-Adresse als personenbezogenes Datum einzuordnen. Damit ist die IP-Adresse genauso schützenswert wie der Name und die Wohnanschrift des Websitebesuchers. Es kommt also nicht darauf an, dass der Websitebetreiber selbst anhand der Nummer im Regelfall keine Identifizierung vornehmen kann. Zumindest in Deutschland besteht für einen Websitebetreiber die rechtliche Möglichkeit, sich für die Informations-beschaffung an die zuständigen Behörden zu wenden und im Anschluss eine Strafverfolgung einzuleiten.

Hier finden Sie unsere Datenschutz-Pakete

Zurück zur Übersicht