Datenschutzrecht schützt

personenbezogene Daten natürlicher Personen

Nur personenbezogene Daten sind geschützt

Das Datenschutzrecht schützt nur personenbezogene Daten natürlicher Personen, unternehmensbezogene Daten fallen nicht in den Schutzbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO nennt in Art. 1 Gegenstand und Ziele:

  • Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
  • Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  • Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden. 

Bei persönlichen Daten handelt es sich insbesondere um Namen, Anschrift und E-Mail des Webseitenbesuchers. Es besteht der Grundsatz der Datensparsamkeit. Sie müssen Ihre Webseitenbesucher darüber informieren, aus welchem Grund Sie diese persönlichen Daten abfragen (z. B. für Vertragserfüllung).

Für zusätzliche Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht) und andere Nutzungszwecke, z. B. die Weitergabe an Bewertungsunternehmen wie ekomi, benötigen Sie hingegen die aktiv erteilte Einwilligung des Interessenten (z. B. per Häkchensetzen).

Hier finden Sie unsere Datenschutz-Pakete