Das Datenschutzrecht schützt nur personenbezogene Daten natürlicher Personen, unternehmensbezogene Daten fallen nicht in den Schutzbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO nennt in Art. 1 Gegenstand und Ziele:
Bei persönlichen Daten handelt es sich insbesondere um Namen, Anschrift und E-Mail des Webseitenbesuchers. Es besteht der Grundsatz der Datensparsamkeit. Sie müssen Ihre Webseitenbesucher darüber informieren, aus welchem Grund Sie diese persönlichen Daten abfragen (z. B. für Vertragserfüllung).
Für zusätzliche Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht) und andere Nutzungszwecke, z. B. die Weitergabe an Bewertungsunternehmen wie ekomi, benötigen Sie hingegen die aktiv erteilte Einwilligung des Interessenten (z. B. per Häkchensetzen).