Like-Button von Facebook

nur als reine Verlinkung auf die Facebook-Seite einsetzen

Social Plugins nur als Links verwenden

Der Einbau des „Gefällt mir“ / Like-Button von Facebook auf der Website sorgt für einen für den Besucher unsichtbaren Datentransport an das Unternehmen Facebook. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, wenn er eine Website mit Social Plugins besucht, kann Facebook zuordnen, welches seiner Mitglieder die Website besucht hat und daraus beispielsweise die Interessen des Nutzers ableiten. Wird zusätzlich auch der „Gefällt mir“-Button angeklickt, wird diese Nutzervorliebe bei Facebook gespeichert. 

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 9. März 2016 der Verbraucherzentrale Recht gegeben und entschieden, dass die Integration des „Like“-Buttons Datenschutzvorschriften verletzt. Es werden unter anderem IP-Adressen ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet und Cookies gesetzt, die eine spätere Identifizierung des Websitenbesuchers ermöglichen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher eine reine Verlinkung auf die Facebook-Seite.

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